Nach kurzer Beratung fasste der Bauausschuss den einstimmigen Beschluss, der Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die erschließungsrechtlichen und naturschutzrechtlichen Fragen sind in einer noch abzuschließenden erschließungsrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Bauwerber und dem Markt Elsenfeld zu regeln.