Einstimmig befürwortet. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Zwischen den Wegen-Nord“ kann bezüglich der Überschreitung der Geschossflächenzahl (lt. B-Plan 0,5, hier: 0,636), der Überschreitung der nördlichen Baugrenze durch die Balkone und der Festsetzung I+D/E+D (hier: UG + EG + DG) Befreiung erteilt werden, weil der Bauantrag verbindlich maximal zwei Wohneinheiten vorsieht.