Abschließend fassten die Herren des Bauausschusses den einstimmigen Beschluss, der Tekturplanung das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Der Bauherr hat die westliche Baugrenze einzuhalten.

 

 

 

Der Bauausschuss hatte keine Einwände dagegen, folgenden nach Erstellung der Ladung noch eingegangenen Bauantrag noch auf die Tagesordnung zu setzen: