Sitzung: 15.07.2014 BAU/044/2014
Abschließend fassten
die Herren des Bauausschusses den einstimmigen
Beschluss, der Tekturplanung das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Der Bauherr hat die westliche Baugrenze einzuhalten.
Der Bauausschuss hatte keine Einwände dagegen, folgenden nach Erstellung der Ladung noch eingegangenen Bauantrag noch auf die Tagesordnung zu setzen: