Der Bauausschuss fasste den einstimmigen Beschluss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, wobei von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Oberkreuzfeld“ bezüglich der Überschreitung der westlichen Wandhöhe um ca. 1,30 m, der Stellung einer Dachgaube auf die Außenwand und der Drehung der Hauptfirstrichtung Befreiung erteilt werden kann. Die Farbe der Außenfassade ist zu gegebener Zeit mit dem Markt Elsenfeld abzustimmen.