Sitzung: 30.07.2014 MGR/050/2014
Der Marktgemeinderat
fasste den einstimmigen Beschluss, dem
Vorhaben die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Aussicht zu stellen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Änderung des Bebauungsplans im Zuge eines
6. Änderungsverfahrens als vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB
durchzuführen. Art. 49 GO wurde beachtet.