Nach kurzer Beratung fasste der Bauausschuss den einstimmigen Beschluss, die isolierte Befreiung  unter der Voraussetzung, dass die Garagen auch später nicht zur Unterbringung von KFZ´s genutzt werden, zu erteilen. Um eine Nutzung als KFZ-Garage zu verhindern, sind Pfosten im möglichen Zufahrtsbereich anzubringen.