Sitzung: 19.08.2014 BAU/045/2014
Nach kurzer Beratung fasste der Bauausschuss
den einstimmigen Beschluss,
die isolierte Befreiung unter der
Voraussetzung, dass die Garagen auch später nicht zur Unterbringung von KFZ´s
genutzt werden, zu erteilen. Um eine Nutzung als KFZ-Garage zu verhindern, sind
Pfosten im möglichen Zufahrtsbereich anzubringen.