Der Marktgemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss, der 6. Änderung des Bebauungsplans „Sägewerksgelände Zirkel“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zuzustimmen und die Verwaltung mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung zu beauftragen. Art. 49 GO wurde beachtet.