Sitzung: 15.12.2014 MGR/054/2014
Der Marktgemeinderat
fasste den einstimmigen Beschluss,
die Verwaltung mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung unter
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden sowie der Bürger
vorzunehmen. Artikel 49 GO wurde beachtet.