Sitzung: 03.02.2015 BAU/048/2014
Einstimmig
befürwortet. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Blumenberg-Steinäcker“
kann, soweit erforderlich, Befreiung erteilt werden. Die geplante Doppelgarage
liegt komplett außerhalb des Baufensters. Die Zufahrt erfolgt parallel zur
Straße, sodass hier der Mindestabstand von 5 m entsprechend Stellplatzsatzung
nicht greift.
Der Bauausschuss hatte keine Einwände dagegen, folgende nach Erstellung der Ladung eingegangene Bauanträge auf die Tagesordnung zu setzen: