Einstimmig befürwortet. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Blumenberg-Steinäcker“ kann, soweit erforderlich, Befreiung erteilt werden. Die geplante Doppelgarage liegt komplett außerhalb des Baufensters. Die Zufahrt erfolgt parallel zur Straße, sodass hier der Mindestabstand von 5 m entsprechend Stellplatzsatzung nicht greift.

 

Der Bauausschuss hatte keine Einwände dagegen, folgende nach Erstellung der Ladung eingegangene Bauanträge auf die Tagesordnung zu setzen: