Sitzung: 14.04.2015 BAU/051/2015
Abschließend
fasste der Bauausschuss den einstimmigen
Beschluss, den vier Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in der
vorliegenden Form nicht in Aussicht zu stellen. Die Verwaltung wurde
beauftragt, dem Antragsteller mitzuteilen, hinsichtlich der grundsätzlichen
Genehmigungsfähigkeit und Bebaubarkeit des Grundstückes Flur Nr. 6510 (TOP 2.7)
Kontakt mit der unteren Bauaufsichtsbehörde aufzunehmen und für dieses
Grundstück dann eine grundsätzlich genehmigungsfähige Planung vorzulegen.
Bürgermeister Luxem übergab den Ausschussmitgliedern eine
Aufstellung über zwei weitere, nach Ladung eingegangene Bauanträge. Der
Bauausschuss stimmte zu, die Bauanträge in der Sitzung als TOP 2.11 und 2.12 zu
behandeln.