Abschließend fasste der Bauausschuss den einstimmigen Beschluss, den vier Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in der vorliegenden Form nicht in Aussicht zu stellen. Die Verwaltung wurde beauftragt, dem Antragsteller mitzuteilen, hinsichtlich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit und Bebaubarkeit des Grundstückes Flur Nr. 6510 (TOP 2.7) Kontakt mit der unteren Bauaufsichtsbehörde aufzunehmen und für dieses Grundstück dann eine grundsätzlich genehmigungsfähige Planung vorzulegen.

 

 

Bürgermeister Luxem übergab den Ausschussmitgliedern eine Aufstellung über zwei weitere, nach Ladung eingegangene Bauanträge. Der Bauausschuss stimmte zu, die Bauanträge in der Sitzung als TOP 2.11 und 2.12 zu behandeln.