Sitzung: 20.04.2015 MGR/058/2015
Der Marktgemeinderat
fasste den einstimmigen
Beschluss, die Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts, wie
vorgetragen, zu erlassen. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung des
Rechtssetzungsverfahrens beauftragt.