Der Haupt-und Finanzausschuss stimmt der Gewährung des kommunalen Förderanteils in gleicher Höhe (geschätzt für 2015: ca. 33.000€) wie die staatliche Förderung für den Qualitätsbonus Plus als Voraussetzung für die Bewilligung der Mittel und deren Einsatz zur Qualitätsverbesserung einstimmig zu.