Der Marktgemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss, sich den vorgetragenen Abwägungsvorschlägen einstimmig anzuschließen. Die Abwägung der Belange des Immissionsschutzes und des Wasserrechts und Bodenschutzes bis zum Vorliegen der einschlägigen Gutachten zurückgestellt. Artikel 49 GO wurde beachtet.