Sitzung: 11.05.2015 BAU/052/2015
Der Marktgemeinderat
fasste den einstimmigen
Beschluss, sich den vorgetragenen Abwägungsvorschlägen einstimmig
anzuschließen. Die Abwägung der Belange des Immissionsschutzes und des
Wasserrechts und Bodenschutzes bis zum Vorliegen der einschlägigen Gutachten
zurückgestellt. Artikel 49 GO wurde beachtet.