Sitzung: 18.05.2015 MGR/059/2015
Der Marktgemeinderat
fasst den einstimmigen
Beschluss, die 1. Änderung des Bebauungsplans „Baulücke Hauptstraße 45, 47, 49“
als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung des
Rechtsetzungsverfahrens beauftragt. Artikel 49 GO wurde beachtet.