Der Marktgemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss, die 1. Änderung des Bebauungsplans „Baulücke Hauptstraße 45, 47, 49“ als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung des Rechtsetzungsverfahrens beauftragt. Artikel 49 GO wurde beachtet.