Marktgemeinderätin Ingrid Ballmann bemerkte, in TOP 3 auf Seite 4, letzter Absatz, sei ihre Äußerung falsch wiedergegeben worden. Die richtige Äußerung lautete wie folgt: „Durch die Generalsanierung der Marienstraße mit Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes fallen höhere Kosten an, als wenn die Straße nach der Sanierung 1:1 des Urzustands wiederhergestellt würde. Wird diese Kostendifferenz über die Straßenausbausatzung getragen und somit auf die Anlieger umgelegt oder werden diese Kosten von allen Elsenfeldern getragen?“

 

Der Marktgemeinderat nahm diese Protokollkorrektur einstimmig an.

 

Im Übrigen wurde die Sitzungsniederschrift vom 18.05.2015 einstimmig anerkannt.