Sitzung: 22.06.2015 MGR/060/2015
Marktgemeinderätin
Ingrid Ballmann bemerkte, in TOP 3 auf Seite 4, letzter Absatz, sei ihre Äußerung
falsch wiedergegeben worden. Die richtige Äußerung lautete wie folgt: „Durch
die Generalsanierung der Marienstraße mit Umsetzung des städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes fallen höhere Kosten an, als wenn die Straße nach der
Sanierung 1:1 des Urzustands wiederhergestellt würde. Wird diese
Kostendifferenz über die Straßenausbausatzung getragen und somit auf die
Anlieger umgelegt oder werden diese Kosten von allen Elsenfeldern getragen?“
Der Marktgemeinderat
nahm diese Protokollkorrektur einstimmig
an.
Im Übrigen wurde die
Sitzungsniederschrift vom 18.05.2015 einstimmig
anerkannt.