Der Marktgemeinderat fasste mit 16:3 Stimmen den Beschluss, gegen die vom Bezirk Unterfranken vorgesehene Änderung der Verordnung „Naturpark Bayerischer Odenwald“ und Ausweisung von Ausnahmezonen für Windkraftnutzung im Landschaftsschutzgebiet des „Naturparks Bayerischer Odenwald“ in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg keine Einwände zu erheben, wenn sie zur Umsetzung der Energiewende notwendig sind und der Verwirklichung der Ziele der Region Bayerischer Untermain (Region I) im Abschnitt „Windkraft“ des schon beschlossenen „Integrierten Energie- und Klimakonzepts der Region I“ und des Bayerischen Energiekonzepts „Energie innovativ“ nicht entgegenstehen.