Der Bauausschuss fasste nach kurzer Diskussion den einstimmigen Beschluss dem geplanten Einfamfamilienwohnhaus das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht zu stellen. Der beantragten Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze und Errichtung des Dachgeschosses als Vollgeschoss wird zugestimmt.

Der angefragte Kauf eines Teilstückes der Zuwegung wurde nicht behandelt. Die Erweiterung des Baugrundstücks ist für die vorgesehene Bebauung nicht notwendig. Für den Fall einer Beantragung auf Grunderwerb wird in nichtöffentlicher Sitzung separat beraten.