Abschließend fasste der Bauausschuss folgende einstimmige Beschlüsse:

 

1. Einem Antrag auf Nutzungsänderung (Umwandlung von Verkaufsflächen in Lagerflächen) wird die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Aussicht gestellt; durch eine Neuberechnung der erforderlichen Stellplätze könnte so der notwendige Platz für die Lager- und Fahrzeugteile geschaffen werden.

 

2. Gegen die Errichtung einer Lager- und Fahrzeughalle hatte der Bauausschuss unter folgenden Voraussetzungen keine grundsätzlichen Einwendungen:

 

a) Die Halle ist in an der östlichen Seite mit einem Abstand von mindestens 5,00 m von der Gehsteighinterkante zu errichten, damit dort weitere Stellplätze nachgewiesen werden können.

 

b) Die Abstandsflächen müssen auf dem Baugrundstück 3400/220, Gemarkung Elsenfeld nachgewiesen werden; eine Abstandsflächenübernahme durch den Markt Elsenfeld auf dem Spielplatzgrundstück kommt aus grundsätzlichen Erwägungen nicht in Betracht.

 

c) Die fehlenden Stellplätze müssen umgehend nach Erteilung der Baugenehmigung angelegt werden.