Sitzung: 09.04.2024 BAU/011/2024
Abschließend fasste der Bauausschuss
folgende einstimmige Beschlüsse:
1. Einem Antrag auf Nutzungsänderung
(Umwandlung von Verkaufsflächen in Lagerflächen) wird die Erteilung des
gemeindlichen Einvernehmens in Aussicht gestellt; durch eine Neuberechnung der
erforderlichen Stellplätze könnte so der notwendige Platz für die Lager- und
Fahrzeugteile geschaffen werden.
2. Gegen die Errichtung einer Lager- und
Fahrzeughalle hatte der Bauausschuss unter folgenden Voraussetzungen keine
grundsätzlichen Einwendungen:
a) Die Halle ist in an der östlichen Seite
mit einem Abstand von mindestens 5,00 m von der Gehsteighinterkante zu
errichten, damit dort weitere Stellplätze nachgewiesen werden können.
b) Die Abstandsflächen müssen auf dem Baugrundstück 3400/220, Gemarkung
Elsenfeld nachgewiesen werden; eine Abstandsflächenübernahme durch den Markt
Elsenfeld auf dem Spielplatzgrundstück kommt aus grundsätzlichen Erwägungen
nicht in Betracht.
c) Die fehlenden Stellplätze müssen
umgehend nach Erteilung der Baugenehmigung angelegt werden.